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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2015 - L 8 SO 314/14 B ER   

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https://dejure.org/2015,4359
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2015 - L 8 SO 314/14 B ER (https://dejure.org/2015,4359)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.01.2015 - L 8 SO 314/14 B ER (https://dejure.org/2015,4359)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - L 8 SO 314/14 B ER (https://dejure.org/2015,4359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 3 SGB XII; § ... 42 Nr. 1 SGB XII; § 28 SGB XII; § 19 Abs. 2 SGB XII; § 41 SGB XII; §§ 82 ff. SGB XII; § 90 SGB XII; § 30 Abs. 3 SGB I; § 37 S. 1 SGB I; § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU; § 4 FreizügG/EU; § 5 Abs. 5 S. 1 FreizügG/EU; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB II; EFA Art. 1; (2004) ; § 4a Abs. 7 FreizügG/EU; § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I; § 23 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 SGB XII; § 41 Abs. 1 S. 1 SGB XII
    Grundsicherungsleistungen für einen EU-Ausländer; Leistungsausschluss; Gewöhnlicher Aufenthaltsort, Wohnsitz und Daueraufenthaltsrecht; Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Unbeachtlichkeit des Nichtbestehens eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen für einen EU-Ausländer; Leistungsausschluss; Gewöhnlicher Aufenthaltsort, Wohnsitz und Daueraufenthaltsrecht; Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Unbeachtlichkeit des Nichtbestehens eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB XII § 41 Abs. 1 S. 1, SGB XII § 23 Abs. 3 S. 1 1. Alt., SGB XII § 23 Abs. 3 S. 1, EFA Art. 1
    Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, gewöhnlicher Aufenthalt, EFA, Europäisches Fürsorgeabkommen, Gleichbehandlungsgebot, Diskriminierungsverbot, Unionsbürger, Sozialleistungen, SGB XII, freizügigkeitsberechtigt, Daueraufenthalt, Unterbrechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Unbeachtlichkeit des Nichtbestehens eines Aufenthaltsrechts beim gewöhnlichen Aufenthalt im Inland; Nichtanwendbarkeit des Leistungsausschlusses nach § 23 Abs. 3 S. 1 SGB XII auf ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2015 - L 8 SO 314/14
    Das Bestehen eines Aufenthaltsrechts ist keine notwendige Voraussetzung für das Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB XII (Anschluss an BSG Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R -, juris Rn. 19).

    Nach summarischer Prüfung ist das Bestehen eines Aufenthaltsrechts keine notwendige Voraussetzung für das Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB XII. Das BSG hat zum Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II entschieden, dass das Innehaben einer bestimmten Freizügigkeitsberechtigung nach dem FreizügG/EU oder eines bestimmten Aufenthaltstitels nach dem AufenthG kein zusätzliches Anspruchsmerkmal darstellt, und dies maßgeblich mit der Regelungssystematik des SGB II begründet, das Leistungsausschlüsse für Ausländer in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II vorsieht (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R, Rn. 19 - juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 129/14

    Anspruch auf Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2015 - L 8 SO 314/14
    (Festhalten an der Senatsrechtsprechung; vgl. Beschluss vom 23. Mai 2014 - L 8 SO 129/14 B ER -, juris).

    Der Senat hat dies mit Beschluss vom 23. Mai 2014 (L 8 SO 129/14 B ER - juris) entschieden und hält an seiner Auffassung fest.

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2015 - L 8 SO 314/14
    Für das Bestehen eines Daueraufenthaltsrechts ist es unerheblich, dass der Antragsteller keine Bescheinigung hierüber (§ 5 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU) vorgelegt hat, da diese Bescheinigung nur deklaratorische Bedeutung hat (Renner/Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 5 FreizügG/EU Rn. 5, 40; vgl. BSG, Vorlagebeschluss vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 9/13 R, Rn. 13 - juris).
  • BSG, 16.10.1986 - 12 RK 13/86

    Gewöhnlicher Aufenthalt - befristete Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2015 - L 8 SO 314/14
    Eine längere Verweildauer am Aufenthaltsort gehört regelmäßig zu den Umständen, die den Schluss auf einen gewöhnlichen Aufenthalt rechtfertigen (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 16. Oktober 1986 - 12 RK 13/86, Rn. 11 - juris; Blüggel, a.a.O.).
  • SG Nürnberg, 30.06.2016 - S 20 SO 109/15

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von Leistungen der Sozialhilfe für

    Das bedeutet im Ergebnis, dass die Anwendung des § 23 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. SGB XII nur dann rechtskonform erfolgen kann, wenn sie den Bestimmungen des EFA nicht widerspricht (so auch im Ergebnis: BSG a. a. O..; LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014, Az.: L 8 SO 129/14 B ER und 08.01.2015, Az.: L 8 SO 314/14 B ER), sofern Bürger der Signatarstaaten betroffen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 48/16
    Diese Leistungsausschlüsse sind bei Staatsangehörigen der Signatarstaaten des EFA, zu denen auch Spanien und die Bundesrepublik Deutschland gehören (und daneben Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, die Türkei und Großbritannien), wegen des Gleichbehandlungsgebots aus Art. 1 EFA nicht anwendbar (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R - juris Rn. 20; Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 2014 - L 8 SO 129/14 B ER - juris Rn. 22 und vom 8. Januar 2015 - L 8 SO 314/14 B ER - juris Rn. 20).
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